Rechtsprechung
   OLG München, 06.02.2006 - Verg 23/05   

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OLG München, 06.02.2006 - Verg 23/05 (https://dejure.org/2006,1460)
OLG München, Entscheidung vom 06.02.2006 - Verg 23/05 (https://dejure.org/2006,1460)
OLG München, Entscheidung vom 06. Februar 2006 - Verg 23/05 (https://dejure.org/2006,1460)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer: Erstattungsfähigkeit der notwendigen Aufwendungen der Beigeladenen (bei eigenen Anträgen oder wesentlicher Förderung des Verfahrens)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattung der notwendigen Auslagen des Beigeladenen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Antragsrücknahme: Beigeladener erhält doch seine Kosten ersetzt!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Antragsrücknahme: In Bayern sind notwendige Auslagen (noch) zu erstatten! (IBR 2006, 167)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2006, 738 (Ls.)
  • NZBau 2006, 740 (Ls.)
  • VergabeR 2006, 428
  • ZfBR 2006, 279
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 25.10.2005 - X ZB 22/05

    Kostenerstattung nach Zurücknahme eines Nachprüfungsantrags

    Auszug aus OLG München, 06.02.2006 - Verg 23/05
    Sie begründete die Beschwerde damit, dass der Bundesgerichtshof im Beschluss vom 25.10.2005 - X ZB 22/05 entschieden habe, dass nach Antragsrücknahme eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten von Antragsgegner und Beigeladenem nicht erfolge.

    Ausdrücklich die Kosten des Beigeladenen betrifft der Beschluss des BGH vom 25.10.2005 - X ZB 26/05, der mit dem von der Antragstellerin vorgelegten Beschluss vom 25.10.2005 - X ZB 22/05 im Wesentlichen textlich übereinstimmt.

  • BGH, 25.10.2005 - X ZB 26/05

    Kostenerstattung nach Zurücknahme eines Nachprüfungsantrags

    Auszug aus OLG München, 06.02.2006 - Verg 23/05
    Ausdrücklich die Kosten des Beigeladenen betrifft der Beschluss des BGH vom 25.10.2005 - X ZB 26/05, der mit dem von der Antragstellerin vorgelegten Beschluss vom 25.10.2005 - X ZB 22/05 im Wesentlichen textlich übereinstimmt.

    Wie sich dem Beschluss vom 25.10.2005 ­ X ZB 26/05 ergibt, bezieht er die Verweisungsnorm des § 128 Abs. 4 S. 3 GWB auch auf den Beigeladenen.

  • BGH, 09.02.2004 - X ZB 44/03

    Rechtsfolgen des Abschlusses eines Vertrages vor Ablauf der Frist seit

    Auszug aus OLG München, 06.02.2006 - Verg 23/05
    Sie nehmen ausdrücklich Bezug auf BGH NJW 2004, 2092, 2096, wo eine eindeutige Abgrenzung der Kostenregelung im Beschwerdeverfahren zu derjenigen im Verwaltungsverfahren vor der Vergabekammer vorgenommen wird.
  • BGH, 09.12.2003 - X ZB 14/03

    Kostentragung nach Erledigung des Verfahrens vor der Vergabekammer

    Auszug aus OLG München, 06.02.2006 - Verg 23/05
    In seinem Beschluss vom 09.12.2003 ­ X ZB 14/03 hat der Bundesgerichtshof ausdrücklich für den Fall der Erledigung des Nachprüfungsverfahrens die Anwendung von § 128 Abs. 4 S. 1 und S. 2 GWB als Anspruchsgrundlage abgelehnt und unter Berufung auf § 128 Abs. 4 S. 3 GWB ausdrücklich zusätzlich die entsprechende Vorschrift des Landesverwaltungsverfahrensrechts (§ 80 BremVwVfG) geprüft.
  • OLG Düsseldorf, 17.05.2004 - Verg 12/03

    Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen

    Auszug aus OLG München, 06.02.2006 - Verg 23/05
    Die Rechtsprechung stimmt mit der der außerbayerischen Oberlandesgerichte überein, die sich an vergleichbaren Billigkeitsregelungen orientieren (KG vom 23. Februar 2004 - 2 Verg 7/03; OLG Düsseldorf vom 17. Mai 2004 ­ VII Verg 12/03 und vom 13. August 2003 - VII-Verg 1/02; weitere Nachweise bei Lausen NZBau 2005, 441 Fußnote 19).
  • OLG Düsseldorf, 13.08.2003 - Verg 1/02

    Kostentragungspflicht des Beigeladenen

    Auszug aus OLG München, 06.02.2006 - Verg 23/05
    Die Rechtsprechung stimmt mit der der außerbayerischen Oberlandesgerichte überein, die sich an vergleichbaren Billigkeitsregelungen orientieren (KG vom 23. Februar 2004 - 2 Verg 7/03; OLG Düsseldorf vom 17. Mai 2004 ­ VII Verg 12/03 und vom 13. August 2003 - VII-Verg 1/02; weitere Nachweise bei Lausen NZBau 2005, 441 Fußnote 19).
  • BayObLG, 06.02.2004 - Verg 25/03

    Nachfestsetzung von Gebühren nach Unanfechtbarkeit eines

    Auszug aus OLG München, 06.02.2006 - Verg 23/05
    Kostengläubiger und Kostenschuldner stehen sich im Beschwerdeverfahren kontradiktorisch gegenüber, vgl. Beschluss des BayObLG vom 06.04.2004 - Verg 25/03.4) Der Gegenstandswert der Beschwerde richtet sich nach dem Kosteninteresse des Beigeladenen.
  • BayObLG, 22.11.2002 - Verg 26/02

    Kostentragung für Beigeladenen

    Auszug aus OLG München, 06.02.2006 - Verg 23/05
    Gemäß der Rechtsprechung des BayObLG (Beschluss vom 22.11.2002 - Verg 26/02; Beschluss vom 20.01.2003 - Verg 29/02) entspricht es nur dann der Billigkeit, dem unterlegenen Gegner die notwendigen Aufwendungen eines Beigeladenen im Nachprüfungsverfahren aufzuerlegen, wenn der Beigeladene entweder eigene Sachanträge gestellt oder ein eigenes Rechtsmittel eingelegt oder zumindest das Verfahren wesentlich gefördert hat.
  • BayObLG, 11.05.2004 - Verg 3/04

    Kostenentscheidung und Entscheidung über die Erstattung von Aufwendungen eines

    Auszug aus OLG München, 06.02.2006 - Verg 23/05
    Die vom Beigeladenen zitierten Beschlüsse des OLG Jena vom 23.08.2004 - 9 Verg 1/04 und BayObLG vom 11.05.2004 - Verg 3/04 beziehen sich auf das Beschwerdeverfahren vor dem Vergabesenat und die entsprechende Anwendung zivilprozessualer Vorschriften.
  • BayObLG, 20.01.2003 - Verg 29/02

    Kostenentscheidung im Vergabeverfahren - notwendige Aufwendungen des Beigeladenen

    Auszug aus OLG München, 06.02.2006 - Verg 23/05
    Gemäß der Rechtsprechung des BayObLG (Beschluss vom 22.11.2002 - Verg 26/02; Beschluss vom 20.01.2003 - Verg 29/02) entspricht es nur dann der Billigkeit, dem unterlegenen Gegner die notwendigen Aufwendungen eines Beigeladenen im Nachprüfungsverfahren aufzuerlegen, wenn der Beigeladene entweder eigene Sachanträge gestellt oder ein eigenes Rechtsmittel eingelegt oder zumindest das Verfahren wesentlich gefördert hat.
  • KG, 23.02.2004 - 2 Verg 7/03

    Verfahren vor der Vergabekammer: Hinzuziehung eines anwaltlichen

  • VK Südbayern, 19.12.2005 - Z3-3-3194-1-53-11/05
  • OLG Jena, 23.08.2004 - 9 Verg 1/04

    Kosten des Beigeladenen

  • OLG München, 11.06.2008 - Verg 6/08

    Vergabenachprüfungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Kosten des Rechtsanwalts

    Der Senat weist dennoch darauf hin, dass er an seiner im Beschluss vom 6.2.2006 (OLG München vom 6.2.2006 - Verg 23/05) niedergelegten Rechtsprechung festhalten will.
  • OLG Karlsruhe, 11.07.2008 - 15 Verg 5/08

    Vergabenachprüfungsverfahren: Antragsrücknahme in der mündlichen Hauptverhandlung

    Denn anders als Artikel 80 BayVwVfG (vgl. dazu OLG München, Beschluss vom 06.02.2006 - Verg 23/05 - NZBau 2006, 740) sieht § 80 Abs. 1 Satz 5 VwVfG Baden-Württemberg nur Erstattungsansprüche des Antragstellers gegen den Antragsgegner und umgekehrt vor, nicht aber Ansprüche anderer Beteiligter (vgl. zur insoweit vergleichbaren Regelung in Rheinland Pfalz: OLG Koblenz, Beschluss vom 08.06.2006, 1 Verg 4 und 5/06 - a.a.O.).
  • OLG Brandenburg, 16.05.2008 - Verg W 11/06

    Vergabenachprüfungsverfahren: Erstattung der außergerichtlichen Kosten des

    a) In Fortführung seiner bisherigen Rechtsprechung (Beschluss vom 12.2.2002, Verg W 9/01 - zitiert nach Juris) schließt sich der Senat der Rechtsprechung der Vergabesenate an, nach der der unterliegende Antragsteller in entsprechender Anwendung von § 162 III VwGO aus Gründen der Billigkeit die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen im Verfahren vor der Vergabekammer zu tragen hat, wenn sich der Antragsteller mit dem Nachprüfungsantrag ausdrücklich, bewusst und gewollt in einen Interessengegensatz zum Beigeladenen gestellt und der Beigeladene sich darüber hinaus aktiv am Nachprüfungsverfahren beteiligt hat, indem er Anträge nebst Begründungen hierfür gestellt oder das Verfahren sonst wesentlich gefördert hat (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8.2.2006, VII-Verg 57/05 und VII-Verg 61/05, Beschluss vom 12.1.2006, VII-Verg 86/05, Beschluss vom 30.8.2005, VII-Verg 61/03, Beschluss vom 5.8.2005, VII-Verg 31/05, Beschluss vom 22.7.2005, VII-Verg 28/05; Beschluss vom 17.5.2004, VII-Verg 12/03; BayObLG, Beschluss vom 20.1.2003, Verg 29/02, Beschluss vom 22.11.200, Verg 26/02, Beschluss vom 11.12.2001, Verg 15/01; OLG München, Beschluss vom 6.2.2006, Verg 23/05; KG, Beschluss vom 15.3.2004, 2 Verg 17/03; OLG Celle, Beschluss vom 27.5.2003, 13 Verg 11/03; OLG Schleswig, Beschluss vom 2.8.2004, 6 Verg 15/03; OLG Bremen, Beschluss vom 24.6.2003, Verg 3/03; OLG Rostock, Beschluss vom 9.9.2003, 17 Verg 3/03 - jeweils zitiert nach Juris).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 16.02.2006 - 1 Verg 2/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5479
OLG Koblenz, 16.02.2006 - 1 Verg 2/06 (https://dejure.org/2006,5479)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 16.02.2006 - 1 Verg 2/06 (https://dejure.org/2006,5479)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 16. Februar 2006 - 1 Verg 2/06 (https://dejure.org/2006,5479)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung einer Gebühr; Entscheidung der Vergabekammer über die Höhe der Gebühren nach § 128 Abs. 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nach pflichtgemäßem Ermessen; Überprüfung einer angefochtenen Gebührenfestsetzung durch den Vergabesenat auf Ermessensfehler ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Kosten des Verfahrens vor dem Vergabesenat: Kosten des Verfahrens nach Anfechtung einer Kostenfestsetzung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2006, 738 (Ls.)
  • NZBau 2006, 740 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 27.02.2003 - Verg 1/03

    Vergabesachen: Voraussetzungen eines entgeltlichen Vertrags - Gegenleistung des

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.02.2006 - 1 Verg 2/06
    Da der verfahrensbezogene Personal- und Sachaufwand nicht wesentlich davon abhängt, in welchem Bundesland eine Vergabekammer ihren Sitz hat bzw. ob sie in Vergabeverfahren des Bundes oder eines den Ländern zuzuordnenden Auftraggebers tätig wird, ist diese Verfahrensweise im Interesse einer bundeseinheitlichen Praxis sogar wünschenswert (wenn auch rechtlich nicht geboten; siehe OLG Naumburg v. 24.03.2003 - Verg 1/03 in Juris).
  • OLG Düsseldorf, 07.01.2004 - Verg 55/02

    Wie weit reicht der Bewertungsspielraum der Vergabestelle?

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.02.2006 - 1 Verg 2/06
    Trotz des etwas mißverständlichen Wortlauts des § 128 Abs. 2 GWB ist somit, entsprechend der vergleichbaren Rechtslage im Kartellverfahren (vgl. § 80 Abs. 3 GWB), die wirtschaftliche Bedeutung des Gegenstands der gebührenpflichtigen Handlung für den Kostenschuldner Ausgangspunkt für die Gebührenbemessung (BayObLG v. 20.01.2004 - Verg 21/03 m.w.N.; OLG Düsseldorf v. 07.01.2004 - VII-Verg 55/02; beide in Juris).
  • BayObLG, 13.04.2004 - Verg 5/04

    Gebührenbemessung durch die Vergabekammer

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.02.2006 - 1 Verg 2/06
    Nur wenn die von verschiedenen Bietern erhobenen Rügen alle denselben vergaberechtlichen Verstoß betreffen, kann im Einzelfall eine andere Beurteilung geboten sein (BayObLG v. 13.04.2004 - Verg 5/04 in Juris).
  • OLG Düsseldorf, 06.10.2003 - Verg 33/03

    Ermäßigung der Verwaltungsgebühr der Vergabekammer

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.02.2006 - 1 Verg 2/06
    b) Es ist folglich - auch aus Gründen der Transparenz und im Interesse einer Gleichbehandlung der Beteiligten aller Nachprüfungsverfahren - nicht zu beanstanden (so schon OLG Düsseldorf v. 06.10.2003 - VII-Verg 33/03 inwww.vergabedatenbank.de), daß die Vergabekammer die (Basis-)Gebühr mit Hilfe einer Tabelle, die vorrangig auf die wirtschaftliche Bedeutung des Nachprüfungsgegenstands abstellt und einen durchschnittlichen personellen und sachlichen Aufwand zugrunde legt (Lausen, VergabeR 2003, 527, 528), aus dem - von der Beschwerdeführerin der Höhe nach nicht in Frage gestellten - Auftragswert von rund 18, 6 Mio. EUR ermittelt hat.
  • VK Rheinland-Pfalz, 27.05.2005 - VK 15/05

    Ausschluss von Doppelbewerbungen

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.02.2006 - 1 Verg 2/06
    Mit Beschluß vom 27. Mai 2005 (VK 15/05), bestandskräftig seit dem 15. Juni 2005, wies die Vergabekammer den Nachprüfungsantrag auf Kosten der Beschwerdeführerin zurück.
  • BayObLG, 20.01.2004 - Verg 21/03

    Kostenentscheidung in einer Vergabesache - Gebührenbemessung

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.02.2006 - 1 Verg 2/06
    Trotz des etwas mißverständlichen Wortlauts des § 128 Abs. 2 GWB ist somit, entsprechend der vergleichbaren Rechtslage im Kartellverfahren (vgl. § 80 Abs. 3 GWB), die wirtschaftliche Bedeutung des Gegenstands der gebührenpflichtigen Handlung für den Kostenschuldner Ausgangspunkt für die Gebührenbemessung (BayObLG v. 20.01.2004 - Verg 21/03 m.w.N.; OLG Düsseldorf v. 07.01.2004 - VII-Verg 55/02; beide in Juris).
  • OLG Naumburg, 25.09.2003 - 1 Verg 11/03

    Überprüfung einer Gebührenfestsetzung

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.02.2006 - 1 Verg 2/06
    Der zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde (§ 116 Abs. 1 GWB) des Kostenschuldners berufene Vergabesenat darf die angefochtene Gebührenfestsetzung nur darauf überprüfen, ob sie ermessensfehlerhaft ist (OLG Naumburg v. 25.09.2003 - 1 Verg 11/03 m.w.N. in www.vergabedatenbank.de).
  • OLG Koblenz, 01.04.2004 - 1 Verg 3/04

    Kosten des Beschwerdeverfahrens gegen die Kostenentscheidung

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.02.2006 - 1 Verg 2/06
    Deshalb ist eine entsprechende Anwendung des § 66 Abs. 8 (früher § 5 Abs. 6) GKG sachgerecht (Senatsbeschl. v. 01.04.2004 - 1 Verg 3/04 in Juris).
  • VK Brandenburg, 23.08.2018 - VK 15/18

    Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit: Wann wird ein Auftragnehmer

    Eine weitergehende Ermäßigung war nicht angezeigt, weil der weitaus größte, von der Gebühr nach § 182 Abs. 2 GWB abgedeckte Aufwand, wie die Einarbeitung in den Sach- und Streitstand, die Vorbereitung und Abfassung der schriftlichen Entscheidungsgründe, regelmäßig außerhalb der mündlichen Verhandlung anfällt (OLG Koblenz, Beschluss vom 16. Februar 2006, 1 Verg 2/06).
  • BGH, 25.10.2011 - X ZB 5/10

    Gebührenbeschwerde in Vergabesache

    Das vorlegende Oberlandesgericht möchte die Kosten einer erfolgreichen sofortigen Beschwerde gegen die nach § 128 Abs. 1 GWB erfolgte Festsetzung der Gebühren und Auslagen der Vergabekammer oder der Bundesrepublik Deutschland auferlegen und würde seiner Entscheidung damit einen Rechtssatz zugrunde legen, der jedenfalls mit demjenigen nicht in Einklang stünde, den die Oberlandesgerichte Hamburg (Beschluss vom 3. November 2008 - 1 Verg 3/08), Naumburg (Beschluss vom 25. Februar 2010 - 1 Verg 14/09) und Koblenz (Beschluss vom 16. Februar 2006 - 1 Verg 2/06) in Fällen der vorliegenden Art anwenden, weil sie das Beschwerdeverfahren in entsprechender Anwendung von § 66 Abs. 8 GKG für gebührenfrei erachten und eine Kostenerstattung nicht aussprechen.

    Auf die Beschwerde wird die Gebührenentscheidung nur auf Ermessensfehler hin überprüft (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 16. Februar 2006 - 1 Verg 2/06; OLGR Brandenburg 2008, 1011 unter II 2 a; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. April 2000 - Kart 2/00, unter III 1 b zu § 80 GWB).

  • OLG München, 15.11.2007 - Verg 10/07

    Muss VSt bereits im Leistungsverzeichnis Fabrikats-Angaben fordern?

    Die Entscheidung über die Gebührenhöhe ist eine im pflichtgemäßen Ermessen der Vergabekammer liegende Entscheidung; dem Vergabesenat ist insoweit lediglich eine Kontrolle dahin eröffnet, ob die erfolgte Gebührenfestsetzung frei von Ermessensfehlern ist (OLG Naumburg vom 25.9.2003 ­ 1 Verg 11/03; OLG Koblenz vom 16.2.2006 ­ 1 Verg 2/06) .

    Das kann auch eine fehlende mündliche Verhandlung sein; doch ist zu bedenken, dass der hauptsächliche Aufwand in sachlicher und personeller Hinsicht außerhalb der mündlichen Verhandlung stattfindet wie die Einarbeitung in den Sach- und Streitstand, die Vorbereitung und Hinweise an die Verfahrensbeteiligten sowie die Abfassung der schriftlichen Entscheidungsgründe (vgl. OLG Koblenz vom 16.2.2006 ­ 1 Verg 2/06).

  • OLG Düsseldorf, 12.07.2010 - Verg 17/10

    Gegenstandswert im Vergabenachprüfungsverfahren; Verfahren bei Entscheidung über

    Zu diesen Entscheidungen werden in der Rechtsprechung (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 16.02.2006, 1 Verg 2/06 - juris; OLG Hamburg, Beschluss vom 03.11.2008, 1 Verg 3/08 - juris; OLG Naumburg, Beschluss vom 25.02.2010 - 1 Verg 14/09) und Literatur (Jaeger, in Byok/Jaeger, Vergaberecht, 2. Aufl., § 116 GWB Rdnr. 1116) auch die Beschlüsse der Vergabekammern über die von ihnen nach § 128 Abs. 1, 2 GWB in Verbindung mit dem VwKostG zu erhebenden Gebühren gezählt.

    a) In Gebührenfestsetzungsbeschlüssen entscheidet die Vergabekammer nicht als neutraler Dritter über die Rechte und Pflichten der Verfahrensbeteiligten (§ 119 GWB) untereinander (vgl. auch OLG Koblenz, Beschluss vom 16.02.2006 - 1 Verg 2/06; wonach sich in derartigen Sachen keine verfahrensbeteiligten Personen gegenüberstehen).

    b) Des Weiteren unterscheidet sich die Beschwerde gegen einen Gebührenfestsetzungsbescheid von sonstigen Beschwerden dadurch, dass die Entscheidung der Vergabekammer bei der Festsetzung von Gebühren entsprechend § 114 S. 1 VwGO nur auf Ermessensfehler hin zu überprüfen ist (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 16.02.2006 - 1 Verg 2/06; OLG Brandenburg, Beschluss vom 07.05.2008 - Verg W 2/08; OLG Naumburg, Beschluss vom 25.02.2010 - 1 Verg 14/09; s. auch OLG Hamburg, Beschluss vom 03.11.2008 - 1 Verg 3/08), während im Übrigen der Vergabesenat eine vollständige Überprüfung vornimmt, § 123 GWB.

  • OLG Karlsruhe, 15.10.2008 - 15 Verg 9/08

    Vergabeverfahren: Änderung der Identität des Bieters von einer Bietergemeinschaft

    Die Entscheidung über die Gebührenhöhe ist eine im pflichtgemäßen Ermessen der Vergabekammer liegende Entscheidung; dem Vergabesenat ist insoweit lediglich eine Kontrolle dahin eröffnet, ob die erfolgte Gebührenfestsetzung frei von Ermessensfehlern ist (vgl. OLG Naumburg Beschluss vom 25.9.2003 - 1 Verg 11/03; OLG Koblenz, Beschluss vom 16.2.2006 1 Verg 2/06; OLG München, Beschluss vom 15.11.2007 - Verg 10/07).
  • OLG Frankfurt, 16.02.2009 - 11 Verg 17/08

    Vergabenachprüfungsverfahren: (Un-)Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen

    Insofern ist vielmehr § 66 Abs. 8 GKG analog anzuwenden, mit der Folge der Gebührenfreiheit des Beschwerdeverfahrens und der Nichterstattung von Kosten (vgl. OLG Koblenz, Beschluss v. 16.02.2006 - 1 Verg 2/06, NZBau 2006, 740; Summa in: juris PK-Vergaberecht, § 128 Rn. 82).
  • VK Brandenburg, 18.10.2017 - VK 7/17

    Auch präqualifizierter Bieter muss Referenzen vorlegen: Erkennbarer

    Eine weitergehende Ermäßigung war nicht angezeigt, weil der weitaus größte, von der Gebühr nach § 182 Abs. 2 GWB abgedeckte Aufwand, wie die Einarbeitung in den Sach- und Streitstand und die Vorbereitung und Abfassung der schriftlichen Entscheidungsgründe, regelmäßig außerhalb der mündlichen Verhandlung anfällt (OLG Koblenz, Beschluss vom 16. Februar 2006, 1 Verg 2/06).
  • OLG Brandenburg, 07.05.2008 - Verg W 2/08

    Vergabenachprüfungsverfahren: Überprüfbarkeit der Ermessensausübung der

    Der zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde (§ 116 I GWB) des Kostenschuldners berufene Vergabesenat darf die angefochtene Gebührenfestsetzung nur darauf überprüfen, ob sie ermessensfehlerhaft ist (OLG Koblenz, Beschluss vom 16.2.2006, 1 Verg 2/06, Rn. 8 - zitiert nach juris).
  • OLG Jena, 22.08.2016 - 2 Verg 6/16

    Kostenentscheidung im Vergabenachprüfungsverfahren: Bruttoauftragswert des

    Der zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde des Kostenschuldners berufene Vergabesenat darf die angefochtene Gebührenfestsetzung nur darauf überprüfen, ob sie ermessensfehlerhaft ist (BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - X ZB 5/10 -, juris Rn. 12; OLG Koblenz, Beschluss vom 16. Februar 2006- 1 Verg 2/06 -, juris Rn. 8; Summa in: Heiermann/Zeiss, jurisPK-Vergaberecht, 4. Aufl. 2013, § 128 GWB, Rn. 74).

    Die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens beruht auf einer analogen Anwendung von § 66 Abs. 8 und § 68 Abs. 3 GKG (BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - X ZB 5/10 -, juris Rn. 24; OLG Koblenz, Beschluss vom 16. Februar 2006- 1 Verg 2/06-, juris Rn. 16).

  • OLG Jena, 22.08.2016 - 2 Verg 7/16

    Kostenentscheidung im Vergabenachprüfungsverfahren: Bruttoauftragswert des

    Der zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde des Kostenschuldners berufene Vergabesenat darf die angefochtene Gebührenfestsetzung nur darauf überprüfen, ob sie ermessensfehlerhaft ist (BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - X ZB 5/10 -, juris Rn. 12; OLG Koblenz, Beschluss vom 16. Februar 2006- 1 Verg 2/06 -, juris Rn. 8; Summa in: Heiermann/Zeiss, jurisPK-Vergaberecht, 4. Aufl. 2013, § 128 GWB, Rn. 74).

    Die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens beruht auf einer analogen Anwendung von § 66 Abs. 8 und § 68 Abs. 3 GKG (BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - X ZB 5/10 -, juris Rn. 24; OLG Koblenz, Beschluss vom 16. Februar 2006- 1 Verg 2/06-, juris Rn. 16).

  • OLG Jena, 19.08.2016 - 2 Verg 5/16

    Kostenentscheidung im Vergabenachprüfungsverfahren: Bruttoauftragswert des

  • OLG Hamburg, 03.11.2008 - 1 Verg 3/08

    Vergabenachprüfungsverfahren: Bemessung der Verfahrensgebühr der Vergabekammer

  • VK Brandenburg, 20.10.2016 - VK 19/16

    Eignung nicht nachgewiesen: Angebot wird ausgeschlossen!

  • VK Brandenburg, 24.06.2021 - VK 11/21

    Betrieb einer Schulkantine: Dienstleistungsauftrag oder

  • OLG München, 06.11.2020 - Verg 9/20

    Kostenentscheidung nach Rücknahme des vergaberechtlichen Nachprüfungsantrages

  • OLG Brandenburg, 12.03.2013 - Verg W 1/13

    Gebührenentscheidung: Keine mündliche Verhandlung erforderlich!

  • KG, 09.10.2018 - Verg 5/18

    Vergabenachprüfungsverfahren: Vergleichsabschluss durch Annahme eines

  • OLG Jena, 09.11.2016 - 2 Verg 4/16

    Vergabenachprüfungsverfahren: Rüge der Nichtausschreibung eines Fachloses für die

  • VK Rheinland-Pfalz, 16.01.2006 - VK 15/05

    Keine mündliche Verhandlung: Kostenreduktion!

  • VK Brandenburg, 29.10.2015 - VK 19/15

    Angebotspreis ungewöhnlich niedrig? Maßstab ist die Angebotsendsumme!

  • VG Dresden, 01.03.2010 - 4 K 2550/07
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 02.03.2006 - 1 Verg 13/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,11863
OLG Naumburg, 02.03.2006 - 1 Verg 13/05 (https://dejure.org/2006,11863)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 02.03.2006 - 1 Verg 13/05 (https://dejure.org/2006,11863)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 02. März 2006 - 1 Verg 13/05 (https://dejure.org/2006,11863)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer: Rechtsanwaltsgebühr (Vertretung in Vergabeverfahren ist für den Durchschnittsanwalt als überdurchschnittlich schwierig einzustufen)

  • VERIS
  • rechtsportal.de

    RVG -VV Nr. 2400
    Höhe der Gebühren im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer

  • ibr-online

    Vergütung des Rechtsanwalts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2006, 738 (Ls.)
  • NZBau 2006, 740 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 19.10.2004 - VII B 1/04

    Divergenz; Gebühr eines Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Naumburg, 02.03.2006 - 1 Verg 13/05
    Denn ein Rechtsstreit i.S.v. § 14 Abs. 2 RVG ist lediglich ein Honorarprozess des Rechtsanwalts gegen seinen eigenen Mandanten, nicht aber das Kostenfestsetzungsverfahren, in dem die Frage der Gebührenhöhe nur Vorfrage ist (vgl. Madert, a.a.O., § 14 Rn. 112, 116; Fraunholz in: Riedel/ Sußbauer, RVG, 9. Aufl. 2005, § 14 Rn. 14 f.; ebenso zu § 12 Abs. 2 BRAGO: BVerwG JurBüro 1982, 857; BSG, Urt. v. 18. Januar 1990, 4 RA 40/89 m.w.N.; BayLSG RPfl 2002, 281; BFH, Beschluss v. 19. Oktober 2004, VII B 1/04; ebenso LG Berlin MDR 1982, 499 und LG Nürnberg-Fürth JurBüro 1985, 869).
  • BayObLG, 16.02.2005 - Verg 28/04

    Anwaltskosten im Vergabenachprüfungsverfahren

    Auszug aus OLG Naumburg, 02.03.2006 - 1 Verg 13/05
    Eine Vorlage an den Bundesgerichtshof nach § 124 Abs. 2 GWB scheidet schon mangels Divergenz zu der Entscheidung des Bayrischen Obersten Landesgerichts (Beschluss v. 16.02.2005, Az. Verg 28/04) aus, da im vorliegenden Fall nur über die Antragsbefugnis gestritten wurde.
  • LSG Bayern, 08.05.2001 - L 15 SB 69/00

    Rechtsanwaltsvergütung im außergerichtlichen Verfahren in sozialrechtlichen

    Auszug aus OLG Naumburg, 02.03.2006 - 1 Verg 13/05
    Denn ein Rechtsstreit i.S.v. § 14 Abs. 2 RVG ist lediglich ein Honorarprozess des Rechtsanwalts gegen seinen eigenen Mandanten, nicht aber das Kostenfestsetzungsverfahren, in dem die Frage der Gebührenhöhe nur Vorfrage ist (vgl. Madert, a.a.O., § 14 Rn. 112, 116; Fraunholz in: Riedel/ Sußbauer, RVG, 9. Aufl. 2005, § 14 Rn. 14 f.; ebenso zu § 12 Abs. 2 BRAGO: BVerwG JurBüro 1982, 857; BSG, Urt. v. 18. Januar 1990, 4 RA 40/89 m.w.N.; BayLSG RPfl 2002, 281; BFH, Beschluss v. 19. Oktober 2004, VII B 1/04; ebenso LG Berlin MDR 1982, 499 und LG Nürnberg-Fürth JurBüro 1985, 869).
  • BSG, 18.01.1990 - 4 RA 40/89

    Berufung; Erstattungsfähige Kosten; Höhe; Kosten; Streit; Widerspruchsverfahren

    Auszug aus OLG Naumburg, 02.03.2006 - 1 Verg 13/05
    Denn ein Rechtsstreit i.S.v. § 14 Abs. 2 RVG ist lediglich ein Honorarprozess des Rechtsanwalts gegen seinen eigenen Mandanten, nicht aber das Kostenfestsetzungsverfahren, in dem die Frage der Gebührenhöhe nur Vorfrage ist (vgl. Madert, a.a.O., § 14 Rn. 112, 116; Fraunholz in: Riedel/ Sußbauer, RVG, 9. Aufl. 2005, § 14 Rn. 14 f.; ebenso zu § 12 Abs. 2 BRAGO: BVerwG JurBüro 1982, 857; BSG, Urt. v. 18. Januar 1990, 4 RA 40/89 m.w.N.; BayLSG RPfl 2002, 281; BFH, Beschluss v. 19. Oktober 2004, VII B 1/04; ebenso LG Berlin MDR 1982, 499 und LG Nürnberg-Fürth JurBüro 1985, 869).
  • LG Berlin, 02.12.1981 - 82 T 231/81
    Auszug aus OLG Naumburg, 02.03.2006 - 1 Verg 13/05
    Denn ein Rechtsstreit i.S.v. § 14 Abs. 2 RVG ist lediglich ein Honorarprozess des Rechtsanwalts gegen seinen eigenen Mandanten, nicht aber das Kostenfestsetzungsverfahren, in dem die Frage der Gebührenhöhe nur Vorfrage ist (vgl. Madert, a.a.O., § 14 Rn. 112, 116; Fraunholz in: Riedel/ Sußbauer, RVG, 9. Aufl. 2005, § 14 Rn. 14 f.; ebenso zu § 12 Abs. 2 BRAGO: BVerwG JurBüro 1982, 857; BSG, Urt. v. 18. Januar 1990, 4 RA 40/89 m.w.N.; BayLSG RPfl 2002, 281; BFH, Beschluss v. 19. Oktober 2004, VII B 1/04; ebenso LG Berlin MDR 1982, 499 und LG Nürnberg-Fürth JurBüro 1985, 869).
  • OLG Naumburg, 22.02.2007 - 1 Verg 15/06

    Rechtsanwaltsgebühren im Nachprüfungsverfahren zweier Bieter eines

    Denn als Rechtsstreit i.S.v. § 14 Abs. 2 RVG ist lediglich ein Honorarprozess des Rechtsanwalts gegen seinen eigenen Mandanten anzusehen, nicht aber das Kostenfestsetzungsverfahren, in dem die Frage der Gebührenhöhe nur eine Vorfrage ist (vgl. Senatsbeschluss vom 02.03.2006, 1 Verg 13/05 OLG, unter Hinweis auf: Gerold/Schmidt/v.Eicken/Madert/Müller-Rabe, RVG, 16. Aufl. 2004, § 14 Rn. 112, 116; Fraunholz in: Riedel/ Sußbauer, RVG, 9. Aufl. 2005, § 14 Rn. 14 f.; ebenso zu § 12 Abs. 2 BRAGO: BVerwG JurBüro 1982, 857; BSG, Urt. v. 18.01.1990, 4 RA 40/89 m.w.N.; BayLSG RPfl 2002, 281; BFH, Beschluss v. 19.10.2004, VII B 1/04; ebenso LG Berlin MDR 1982, 499 und LG Nürnberg-Fürth, JurBüro 1985, 869).
  • OLG Naumburg, 23.12.2008 - 1 Verg 11/08

    Anwaltsgebühren für die außergerichtliche Vertretung in einem vergaberechtlichen

    Zwar erachtet der Senat hier nur einen Gebührenansatz in Höhe einer 1, 7-fachen Gebühr für angemessen (vgl. zu ähnlichen Konstellationen Senatsbeschlüsse vom 2. März 2006, 1 Verg 13/05, sowie vom 6. April 2005, 1 Verg 2/05, und vom 15. August 2006, 1 Verg 5/06).
  • VK Sachsen-Anhalt, 15.06.2007 - 1 VK LVwA 29/06

    Vergütung des Rechtsanwalts

    Auch in Vergabesachen kommt es daher auf den tatsächlichen Umfang und die Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit im jeweiligen Einzelfall an (OLG Naumburg, Beschluss vom 02.03.2006, 1 Verg 13/05).
  • VK Sachsen-Anhalt, 03.05.2007 - 1 VK LVwA 11/06

    Vergütung eines Rechtsanwalts

    Auch in Vergabesachen kommt es daher auf den tatsächlichen Umfang und die Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit im jeweiligen Einzelfall an (OLG Naumburg, Beschluss vom 02.03.2006, 1 Verg 13/05).
  • VK Saarland, 11.05.2006 - 1 VK 06/05

    Festsetzung eines Gebührensatzes durch die VK

    Auch in Vergabesachen kommt es daher auf den tatsächlichen Umfang und die Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit im jeweiligen Einzelfall an (OLG Naumburg, Beschluss vom 2.3.2006, 1 Verg 13/05).
  • VK Sachsen-Anhalt, 19.09.2006 - 1 VK LVwA 8/06

    Auswärtiger Anwalt für Vergabeverfahren: Kostenerstattung

    Auch in Vergabesachen kommt es daher auf den tatsächlichen Umfang und die Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit im jeweiligen Einzelfall an (OLG Naumburg, Beschluss vom 02.03.2006, 1 Verg 13/05).
  • VK Sachsen-Anhalt, 04.12.2006 - 1 VK LVwA 28/06

    Vergütung des Rechtsanwalts

    Auch in Vergabesachen kommt es daher auf den tatsächlichen Umfang und die Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit im jeweiligen Einzelfall an (OLG Naumburg, Beschluss vom 02.03.2006, 1 Verg 13/05).
  • VK Sachsen-Anhalt, 27.10.2006 - 1 VK LVwA 16/06

    Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsanträge

    Auch in Vergabesachen kommt es daher auf den tatsächlichen Umfang und die Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit im jeweiligen Einzelfall an (OLG Naumburg, Beschluss vom 02.03.2006, 1 Verg 13/05).
  • VK Sachsen-Anhalt, 25.02.2008 - 1 VK LVwA 24/07

    Der Anwalt muss klüger sein als die Vergabekammer!

    Auch in Vergabesachen kommt es daher in Übereinstimmung mit dem anwaltlichen Vertreter der Antragstellerin zu 2) auf den tatsächlichen Umfang und die Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit im jeweiligen Einzelfall an (OLG Naumburg, Beschluss vom 02.03.2006, 1 Verg 13/05).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 28.11.2005 - VII-Verg 25/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,18855
OLG Düsseldorf, 28.11.2005 - VII-Verg 25/05 (https://dejure.org/2005,18855)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.11.2005 - VII-Verg 25/05 (https://dejure.org/2005,18855)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. November 2005 - VII-Verg 25/05 (https://dejure.org/2005,18855)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2006, 738
  • NZBau 2006, 740
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 24.05.2005 - Verg 98/04

    Höhe der Rechtsanwaltsgebühr im Nachprüfungsverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.11.2005 - Verg 25/05
    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluss vom 24.5.2005, VII - Verg 98/04) ist ungeachtet der in Nr. 2400 VV enthaltenen Kappungsgrenze die dem billigen Ermessen entsprechende Gebühr zunächst gemäß § 14 Abs. 1 RVG nach allen Umständen des Einzelfalls aus dem vollen Gebührensatzrahmen zu ermitteln.
  • BayObLG, 16.02.2005 - Verg 28/04

    Anwaltskosten im Vergabenachprüfungsverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.11.2005 - Verg 25/05
    Im Allgemeinen sind Vergabenachprüfungsverfahren indes als "umfangreich oder schwierig" zu betrachten, so dass die Kappungsgrenze gemäß Nr. 2400 regelmäßig keine Rolle spielt (vgl. BayObLG, Beschluss vom 16.2.2005, Verg 028/04; Rojahn, VergabeR 2004, 454, 456).
  • VK Arnsberg, 14.04.2005 - VK 2-27/04
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.11.2005 - Verg 25/05
    Auf die sofortige Beschwerde der Beigeladenen zu 1 wird der Kostenfestsetzungsbeschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg vom 14. April 2005, VK 2-27/2004, aufgehoben.
  • OLG Frankfurt, 27.07.2015 - 11 Verg 1/14

    Angemessene Gebühr des Anwalts für die Vertretung im

    Allerdings lassen die Entscheidungen nicht immer erkennen, ob dabei der dem Anwalt zustehende Ermessensspielraum von etwa 20% bereits einbezogen wurde oder nicht (vgl. etwa OLG München, Beschl. v. 22.3.2010, Verg 20/09 Rn. 24; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 28.11.2005, Verg 25/05,Beschl. v. 12.3.2008, Verg 8/08 Rn. 8).
  • OLG Düsseldorf, 12.06.2019 - Verg 52/18

    Überprüfung der Eignung eines Bieters im Vergabenachprüfungsverfahren

    Die Eignung des Bieters, insbesondere der Umstand, dass er zu den ausgeschriebenen Leistungen in der Lage ist, muss im Zeitpunkt der Vergabeentscheidung geklärt sein und in diesem Zeitpunkt bejaht werden können (Senatsbeschlüsse vom 4. Februar 2013, VII-Verg 52/12 - juris, Rn. 9, und vom 5. Juli 2006, VII-Verg 25/05 - juris, Rn. 22).
  • OLG Düsseldorf, 08.02.2023 - Verg 17/22

    Keine abweichende Vorgabe: Eignung erst zum Leistungsbeginn!

    Lediglich die Eignung des Bieters, insbesondere der Umstand, dass er zu den ausgeschriebenen Leistungen in der Lage sein wird, muss im Zeitpunkt der Vergabeentscheidung geklärt sein und in diesem Zeitpunkt bejaht werden können (Senat, Beschl. v. 12.06.2019 - VII Verg 52/18, juris, Rn 47; Senat, Beschl. v. 04.02.2013 - VII-Verg 52/12, juris, Rn. 9; Senat Beschl. v. 05.07.2006, VII-Verg 25/05, juris, Rn 22).
  • VK Sachsen, 01.02.2011 - 1/SVK/017-09

    Vergütung des Rechtsanwalts

    Bei Nachprüfungsverfahren wie dem vorliegenden wird nach aktueller Rechtsprechung der Oberlandesgerichte und Vergabepraxis der Vergabekammern bei Durchführung eines durchschnittlichen Verfahrens mit mündlicher Verhandlung regelmäßig die Festsetzung einer 2, 0 - fachen Gebühr anerkannt (vgl. VK Thüringen, Beschluss vom 22.2.2005 - Az.: 360-4005.20-007/05-EF-S; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.11.2005 - Az.: Verg 25/05, Beschluss vom 22.7.2005 - Az.: Verg 83104; VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 8.3.2006 - Az.: VK LVwA 03/05).
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